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E-Rechnung
E-Rechnungen erstellen und vor dem Versand prüfen.
Aus jeder festgeschriebenen Rechnung erzeugt EURELEX die gängigen Formate. Ein Knopf prüft sie gegen die amtlichen Regeln, bevor der Empfänger sie ablehnt.
Hintergrund
Warum das Thema jetzt auf Ihrem Tisch liegt.
In Deutschland müssen Unternehmen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können; das Ausstellen wird schrittweise bis 2028 Pflicht. In Österreich ist die E-Rechnung an den Bund seit Jahren Standard. Stand November 2026, keine Rechtsberatung: Klären Sie die Fristen für Ihren Betrieb mit Ihrem Steuerberater.
ZUGFeRD
- PDF für Menschen mit eingebettetem XML für Maschinen
- CII-Syntax, geprüft vor dem Versand
UBL
- Syntax nach EN 16931
- Peppol BIS Billing 3.0 bei Peppol-Kennung
ebInterface
- Österreichisches Format
- Prüfung gegen das XML-Schema in der Entwicklung
So läuft es ab
Von der Rechnung bis zur geprüften Datei.
Die Rechnung wird erst festgeschrieben, wenn die Pflichtangaben stimmen. Danach ändert sich nichts mehr, Korrekturen laufen über Storno.
Pflichtangaben kontrollieren
Vor dem Festschreiben prüft EURELEX die Pflichtangaben, zum Beispiel Steuernummer oder UID, fortlaufende Nummer und Leistungszeitpunkt.
Festschreiben
Eine festgeschriebene Rechnung bleibt unverändert. Fehler korrigieren Sie mit einem Storno statt durch Löschen.
Rechnung prüfen
Der Knopf prüft die Datei gegen Schema und Geschäftsregeln und zeigt eine Ergebnisliste an der Rechnung.
Versand nach Freigabe
Nichts verlässt das Haus ohne Ihren Klick. Rechnungen werden nicht automatisch versendet.
Fragen
Häufige Fragen.
Welche E-Rechnungsformate erzeugt EURELEX?
Aus jeder festgeschriebenen Rechnung entstehen ein ZUGFeRD-PDF (mit eingebettetem CII-XML), eine UBL-E-Rechnung nach EN 16931 bzw. Peppol BIS Billing 3.0 und eine Datei im österreichischen Format ebInterface.
Was prüft der Knopf „Rechnung prüfen“?
Er prüft UBL und das XML des ZUGFeRD-PDFs gegen Schema und die amtlichen Geschäftsregeln (Schematron), so wie Behörden und große Empfänger eingehende E-Rechnungen prüfen. Die Prüfung läuft mit dem Validator der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT).
Kann EURELEX eine XRechnung für Behörden erzeugen?
Die UBL-Rechnung folgt EN 16931 und Peppol BIS Billing 3.0. Eine eigene XRechnung-Kennung für Behörden als Empfänger ist noch nicht eingebaut. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Behörden beliefern.
Kann ich E-Rechnungen auch empfangen?
Eingangsrechnungen erfassen Sie als PDF oder per Handyfoto. EURELEX schlägt die Felder vor, Sie prüfen und bestätigen. Das Einlesen von XML-Eingangsrechnungen mit Prüfung ist nicht Teil des Angebots.
Gilt das für Deutschland und Österreich?
EURELEX kennt die Steuersätze, Pflichtangaben und Kleinunternehmer-Texte beider Länder. Welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten, klären Sie mit Ihrem Steuerberater; EURELEX ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
Prüfen Sie Ihre Rechnungsabläufe mit uns.
Im Erstgespräch sehen wir uns an, welche Rechnungen Sie heute schreiben und welche Empfänger E-Rechnungen verlangen.
Oder rufen Sie an: +43 664 4378880