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Entwurf – vor Veröffentlichung rechtlich prüfen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 6. November 2026

Anbieter ist Ing. Mag. Thomas Gernbauer, Einzelunternehmen, Breitwiesergutstrasse 44, 4020 Linz (im Folgenden „wir“). Kunde ist das Unternehmen, das mit uns den Vertrag über EURELEX abschließt.

1. Geltung und Zielgruppe

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Lieferung, Einrichtung und Betrieb von EURELEX. Wir schließen Verträge nur mit Unternehmern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ab, nicht mit Verbrauchern.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

2. Vertragsschluss

Unsere Darstellungen auf der Website sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir ein Angebot des Kunden in Textform annehmen oder der Kunde unser schriftliches Angebot in Textform annimmt.

3. Leistungsumfang

Wir schulden:

  • die Einräumung des Rechts, EURELEX für die Vertragsdauer im Betrieb des Kunden zu nutzen (Lizenz),
  • die Abstimmung der Einrichtung mit dem Kunden (Erstlizenz und Abstimmung),
  • den Betrieb der Software auf unserer Infrastruktur, laufende Updates und Service.

Der genaue Funktionsumfang richtet sich nach dem Angebot und der jeweils aktuellen Produktbeschreibung. Wir dürfen die Software weiterentwickeln, solange der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für die Abstimmung nötigen Informationen rechtzeitig und richtig bereit, benennt eine Ansprechperson und hält Zugangsdaten geheim. Er ist für die Inhalte verantwortlich, die er in EURELEX erfasst, und dafür, dass er diese Daten verarbeiten darf. Die Rechte der Nutzer im System vergibt die Administration des Kunden.

5. Preise und Zahlung

  • Erstlizenz und Abstimmung: einmalig 3.990 € netto.
  • Service, Updates und Betrieb: 198 € netto im Monat.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Das monatliche Entgelt wird monatlich im Voraus verrechnet. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäfte zwischen Unternehmern.

Wir können das monatliche Entgelt mit Wirkung für das jeweils nächste Vertragsjahr anpassen. Wir teilen die Anpassung spätestens zwei Monate vor Ende des laufenden Vertragsjahres in Textform mit. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er den Vertrag wie üblich zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen.

6. Verfügbarkeit

Wir betreiben EURELEX mit der üblichen Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent sagen wir nicht zu. Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit vorher an. Störungen, die außerhalb unseres Einflusses liegen (etwa Ausfälle von Leitungen oder Diensten Dritter), begründen keine Pflichtverletzung.

7. Datensicherung und Export

Wir sichern die Daten täglich. Unabhängig davon kann die Administration des Kunden jederzeit in EURELEX eine vollständige Sicherung der Daten ihrer Firma herunterladen. Der Kunde sollte das regelmäßig tun, besonders vor dem Vertragsende.

8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Für die personenbezogenen Daten, die der Kunde in EURELEX verarbeitet, ist der Kunde verantwortlich; wir verarbeiten sie als Auftragsverarbeiter. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag, den die Parteien vor Beginn der Nutzung abschließen. Er ist Teil des Vertrags. Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung.

9. KI-Funktionen

EURELEX enthält KI-Funktionen, die über NoirDoc bereitgestellt werden. Sie liefern Entwürfe und Vorschläge. Die KI ändert keine Daten, ohne dass eine Person das bestätigt. Summen, Faktoren und Fristen berechnet die Software, nicht die KI. Der Kunde prüft KI-Ergebnisse vor der Verwendung selbst; wir garantieren nicht, dass sie richtig oder vollständig sind. Eine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen sie nicht.

10. Rechte an der Software

Die Rechte an EURELEX bleiben bei uns. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für seinen eigenen Betrieb. Die Daten, die der Kunde erfasst, bleiben seine Daten.

11. Gewährleistung

Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit folgender Maßgabe: Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und beschreibt sie nachvollziehbar. Wir beheben Mängel in angemessener Frist durch Fehlerbehebung oder Update. Das Recht des Kunden, bei Mängeln das Entgelt zu mindern oder zu wandeln, bleibt nach den gesetzlichen Regeln unberührt. Mängel der laufenden Bereitstellung beheben wir während der gesamten Vertragslaufzeit. Ansprüche aus Mängeln der einmaligen Abstimmung sind binnen sechs Monaten nach deren Abschluss geltend zu machen.

12. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für typische, vorhersehbare Schäden, höchstens bis zur Höhe des Entgelts für Service, Updates und Betrieb der letzten zwölf Monate vor dem Schadensfall (Jahresgebühr) je Schadensfall. Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Folgeschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen, spätestens aber sechs Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.

13. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und läuft mindestens 12 Monate. Danach verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor dem Ende des laufenden Vertragsjahres in Textform gekündigt wird.

Wir können den Kunden vor Ablauf der Kündigungsfrist an das bevorstehende Vertragsende erinnern. Ein Anspruch auf diese Erinnerung besteht nicht. Unterbleibt sie, verlängert sich die Kündigungsfrist nicht.

Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Nachfrist mit fälligen Zahlungen in Verzug bleibt oder die Software rechtswidrig nutzt.

14. Daten nach Vertragsende

Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Daten exportieren (Abschnitt Datensicherung und Export). Danach geben wir die Daten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag zurück oder löschen sie. Wir löschen die Daten vier Wochen nach Vertragsende. Daten in Sicherungen werden gelöscht, sobald diese nach ihrer üblichen Aufbewahrungszeit ablaufen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

15. Änderungen dieser Bedingungen

Wir können diese Bedingungen für künftige Zeiträume ändern, wenn die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wir teilen sie in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen, gelten die geänderten Bedingungen; darauf weisen wir in der Mitteilung hin. Preise ändern sich dadurch nur nach Abschnitt Preise und Zahlung.

16. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Die Parteien versuchen, Streitigkeiten zuerst im Gespräch und, wenn das nicht gelingt, durch ein Mediationsverfahren mit einer eingetragenen Mediatorin oder einem eingetragenen Mediator beizulegen, bevor sie ein Gericht anrufen. Dringende gerichtliche Schritte zur Sicherung von Rechten bleiben davon unberührt.

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Linz zuständig.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest wirksam; die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.